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Weisheitszähne sollten entfernt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Parodontitis ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontium). Sie ist eine der häufigsten Erkrankungen des Menschen. Eine Parodontitis ist für den Betroffenen in der Regel schmerzfrei. Unbehandelt wird durch die Entzündung der Kieferknochen abgebaut und es bilden sich Zahnfleischtaschen. Ein Verankerungsverlust der Zähne ist die Folge. Dies kann zur Zahnlockerung und später auch zum Zahnverlust führen. Der Prozess schreitet in vielen Fällen nur langsam fort (chronischer Verlauf). In einigen Fällen kommt es jedoch zu einem rasch fortschreitenden Gewebeverlust (aggressiver Verlauf), auch schon in jungen Jahren. Nach dem 45. Lebensjahr ist die Parodontitis die häufigste Ursache für den Verlust von Zähnen.
Eine unbehandelte Parodontitis hat nicht nur negative Auswirkungen in der Mundhöhle, sondern gilt auch als Risikofaktor für Diabetes Typ II sowie Herz-Kreislauferkrankungen. Eine effektive Parodontitistherapie kann hier zu einer Verbesserung beitragen.
Ursächlich für die Entwicklung einer Parodontitis sind bestimmte Bakterien. Die Bakterien sind in einem komplexen Biofilm auf der Zahnoberfläche angesiedelt. Ob Patienten für eine Parodontitis besonders empfänglich sind, hängt von verschiedenen beeinflussbaren – zum Beispiel Rauchen, Übergewicht oder Stress - und nicht beeinflussbaren – wie genetischen/familiären - Faktoren ab.
• Kariesfreie Fissuren und Grübchen bei Patienten mit einem erhöhten Kariesrisiko. Dazu zählen Kinder oder Jugendliche mit kariösen Milchzähnen sowie Patienten, die bereits einen kariösen bleibenden Backenzahn aufweisen.
• Kariesfreie Fissuren und Grübchen mit kariesanfälligem Relief.
• Fissuren und Grübchen mit einem beginnenden kariösen Prozess unabhängig von der Kariesrisiko-Einschätzung.
• Fissuren und Grübchen bei Patienten mit Allgemeinerkrankungen bzw. körperlichen und/ oder geistigen Behinderungen, die eine effektive tägliche Mundhygiene nur begrenzt umsetzen können.
• Partiell oder vollständig verlorengegangene Fissuren Versiegelungen sollten bei unverändertem Kariesrisiko repariert bzw. erneuert werden.
Am Anfang einer PZR steht zunächst eine gründliche Untersuchung der Mundhöhle und des Zahnsystems. Dabei werden insbesondere die Mundhygienesituation sowie vorhandene Beläge und Blutungen des Zahnfleisches erfasst. Art und Umfang der festgestellten Beläge, Belagsnischen z.B. durch Zahnfehlstellungen oder Zahnersatz, beginnende oder fortgeschrittene Zahnfleischtaschen bestimmen das Vorgehen der anschließenden PZR.
Bei der professionellen Zahnreinigung kommen verschiedene Geräte und Instrumente zum Einsatz. Mittels Schallschwingungen, Pulver-Wasser-Spray sowie durch den Einsatz von Handinstrumenten wird eine schonende Belagsentfernung von der Zahn- und der erreichbaren Zahnwurzeloberfläche sowie der Zahnzwischenräume erreicht. Überstehende Kronen- oder Füllungsränder bedürfen ebenso einer Abtragung und Politur.
Eine anschließende Politur mit einer fluoridhaltigen Paste entfernt noch vorhandene raue Stellen. Das Ergebnis sind glänzende und glatte Zahnoberflächen, die so auch eine Neubildung von Belägen erschweren. Abschließend sorgt das Auftragen von fluoridhaltigen Gelen oder Lacken für einen zusätzlichen Schutzfilm auf den Zähnen.
Im Rahmen der professionellen Zahnreinigung werden den Patienten gleichzeitig wichtige Hinweise zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene gegeben. Dazu gehört der richtige Einsatz der Zahnbürste, der Gebrauch von Zahnseide und/oder Zahnzwischenraumbürsten, unter Umständen die Nutzung eines Zungenreinigers und der Einsatz von Fluoriden im häuslichen Bereich.
Der Zeitaufwand für eine Prophylaxesitzung mit PZR wird durch die Anzahl der zu behandelnden Zähne, die Belagssituation sowie die Auswahl der Geräte und Instrumente bestimmt. Sie beträgt im Regelfall bei Erwachsenen etwa eine Stunde.
Implantate werden in der Zahnmedizin zunehmend zur Versorgung von Patienten mit Zahnlücken verwendet. Die Implantattherapie hat sich als stabile, funktionstüchtige und langfristig erfolgreiche Maßnahme mit einem hohen Patientenkomfort erwiesen.
Es können einzelne oder mehrere fehlende Zähne durch Implantate ersetzt werden. Implantate können auch die Abstützung für einen umfangreichen festsitzenden (Brücken) oder herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen) bilden, wenn eigene Zähne nicht mehr in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Mittels eines chirurgischen Eingriffes, meist unter lokaler Betäubung, wird ein Implantat wie eine Art „künstliche Zahnwurzel“ im Kieferknochen eingebracht. Man spricht von einem enossalen (in den Knochen hinein gesetzten) Implantat. In einer anschließenden Behandlung wird die Suprakonstruktion (der im Mund sichtbare Zahnersatz) eingesetzt. Als Implantatmaterial hat sich Titan aufgrund seiner körperverträglichen (biokompatiblen) Eigenschaften und seiner Belastbarkeit bewährt. Entsprechend der individuellen Situation und der gewünschten Funktion erfolgt die Auswahl von Art und Anzahl der Implantate gemeinsam mit dem Zahnarzt. Als gebräuchlichste zahnärztliche Implantatformen werden heute Schrauben oder Stifte in Größen von 3-4 mm Durchmesser und 7-15 mm Länge eingesetzt.
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